Mord

Mord
Ermordung

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Mord [mɔrt], der; -[e]s, -e:
vorsätzliche Tötung:
ein heimtückischer, grausamer, feiger Mord; einen Mord begehen.
Zus.: Brudermord, Doppelmord, Kindermord, Lynchmord, Massenmord, Raubmord, Selbstmord, Sexualmord, Völkermord.

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Mọrd 〈m. 1absichtl. Tötung eines Menschen (Gift\Mord, Lust\Mord, Raub\Mord), Bluttat ● wenn das geschieht, dann gibt es \Mord und Totschlag 〈umg.〉 dann gibt es heftigen, blutigen Streit, Kampf; Zeter und \Mord schreien laut, übertrieben um Hilfe schreien; einen \Mord begehen, verüben; das ist ja (der reinste, reiner) \Mord! 〈fig.; umg.〉 das ist ja grausam, fürchterlich; grausamer, heimtückischer \Mord; der \Mord an einem Menschen; auf \Mord sinnen [<ahd. mord, got. maurþr <germ. *murþa „absichtl., heiml. Tötung“, urspr. „Tod“; zu idg. *mer-, *mr- „sterben“]

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MORD [M: Abk. für magnetooptisch; ORD] Rotationsdispersion.

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Mọrd , der; -[e]s, -e [mhd. mort, ahd. mord, urspr. = Tod (verw. mit lat. mors, Gen.: mortis = Tod)]:
vorsätzliche Tötung eines od. mehrerer Menschen aus niedrigen Beweggründen:
ein bestialischer, feiger, grausamer, heimtückischer, politischer M.;
ein perfekter M.;
mehrfacher M. (Mord an mehreren Personen gleichzeitig);
einen M. begehen, aufklären, sühnen;
er wird wegen dreier -e (Morde, die bei verschiedener Gelegenheit begangen wurden) gesucht;
Ü das ist [(ja) der reine, glatte] M.! (ugs.; das ist eine sehr anstrengende, gefährliche Angelegenheit);
es gibt M. und Totschlag (ugs.; es gibt heftigen Streit).

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Mord
 
[althochdeutsch, ursprünglich »Tod«], im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zum Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die hinsichtlich Tatmotiv, Tatausführung und Tatzweck durch besondere Merkmale gekennzeichnet ist. Nach § 211 StGB ist Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (Lustmord), aus Habgier oder sonstigen niedrigen Beweggründen (d. h. wenn sie als Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, z. B. krasse Eigensucht), heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Mord wird mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft (nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem GG vereinbar). Nach einem Urteil des BGH vom 19. 5. 1981 kann allerdings die Strafe entgegen dem Wortlaut des Gesetzes auf 3 bis 15 Jahre gemildert werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, aufgrund derer die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint. (Tötungsdelikte, Verjährung)
 
Nach österreichischem Recht ist Mord die vorsätzliche Tötung eines anderen (§ 75 StGB); sie ist mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedroht. Milder bestraft wird, wenn der Täter in einer allgemeinen begreiflichen heftigen Gemütsbewegung gehandelt hat (§ 76 StGB, Totschlag). - Die schweizerische Regelung (Art. 112 StGB) sieht eine Tötung als Mord an, wenn der Täter besonders skrupellos gehandelt hat, namentlich wenn Beweggrund, Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich sind. Die Strafe ist lebenslängliches Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter 10 Jahren. Neben dem Tatbestand des Mordes gibt es die vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB) und den Totschlag bei entschuldbarer heftiger Gemütsbewegung (Art. 113 StGB).
 

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Mọrd, der; -[e]s, -e [mhd. mort, ahd. mord, urspr. = Tod (verw. mit lat. mors, Gen.: mortis = Tod)]: Tötung eines od. mehrerer Menschen aus niedrigen Beweggründen: ein bestialischer, feiger, grausamer, heimtückischer, politischer M.; versuchter, vollendeter M.; ein perfekter (keine Spuren hinterlassender) M.; mehrfacher M. (Mord an mehreren Personen gleichzeitig); der M. an jmdm.; M. auf offener Straße, aus Eifersucht, im Affekt; einen M. planen, begehen, verüben, decken, aufklären, sühnen; es sei verkehrt, den M. im Frieden zu bestrafen und den M. im Krieg zu belohnen (Spiegel 1, 1983, 11); In einem Indizienprozess ohne Leiche wurde Paul ... wegen -es an seiner Freundin verurteilt (Spiegel 12, 1982, 247); er wird wegen dreier -e (Morde, die bei verschiedener Gelegenheit begangen wurden) gesucht; jmdn. zu einem M., zum M. anstiften; Ü die Erschießung der Gefangenen war M. (emotional abwertend; war ein Verbrechen, kommt einem Mord gleich ); das ist [(ja) der reine, glatte] M.! (ugs.; das ist eine sehr anstrengende, gefährliche Angelegenheit ); Nur die erste Woche, als ich ganz allein war, das war M. (ugs.; war sehr schlimm; Kemelman [Übers.], Mittwoch 165); es gibt M. und Totschlag (ugs.; es gibt heftigen Streit ); Wenn ich nicht wär', hätt' es schon längst M. und Totschlag gegeben (Fels, Sünden 61).

Universal-Lexikon. 2012.

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